1. Zwischenprüfung Sie erfolgt Ende des zweiten Ausbildungsjahres und dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes. Abfrage von Kenntnissen und Fertigkeiten aus den ersten drei Ausbildungshalbjahren. Dauer schriftlicher und praktischer Teil, je maximal drei Stunden. Praktischer Teil (Arbeitsproben)
Beispiele für Prüfungsaufgaben
Waren verkaufsgerecht herrichten und dekorieren
Preisschilder schreiben und gestalten
Verkaufsgespräch führen Wiegen, Verpacken und Ermitteln der Kaufsumme von Waren
Schriftlicher Teil Beispiele für Prüfungsaufgaben
Beschreiben von Erzeugnissen unter Berücksichtigung der Zusammensetzung und Herstellung
Beschreiben von Werbemöglichkeiten im Verkauf
Anwenden der Grundrechenarten, Bruch- und Prozentrechnung an berufsspezifischen Beispielen Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Hygiene
Die Abschlussprüfung Praktischer Teil: sechs Arbeitsproben in maximal sechs Stunden
Beraten von Kunden und Verkauf von Ware unter Berücksichtigung lebensmittelrechtlicher Vorschriften
Annehmen und Bearbeiten einer Bestellung unter Berücksichtigung besonderer Kundenwünsche
Dekorieren und verkaufsförderndes Präsentieren von Waren unter Einsatz eines selbst hergestellten Werbemittels Portionieren und verkaufsgerechtes Herrichten von Fleischteilstücken Herrichten und Dekorieren einer Aufschnittplatte
Herstellen von Hackfleisch und Hackfleischerzeugnissen
Schriftlicher Teil: Dauer Viereinhalb Stunden in den Fächern: